Ein Tier gefunden Und nun?

Eine Frau verlässt mit ihren Einkäufen den Supermarkt auf dem Weg zu ihrem Auto. Dort angekommen bemerkt sie plötzlich ein Rascheln im nahen Gebüsch und ein leises Wimmern. Es sind kleine Kätzchen, nur wenige Tage alt, von der Mutter nichts zu sehen. Was nun?

Solch ein Szenario passiert öfter als man glaubt und meistens wissen die betroffenen Personen nicht, was sie tun sollen, denn es gibt keine allgemeine Regel, die einem sagt, was man tun soll.

Es hängt jeweils von der Situation und dem Tier ab.

Gesetzeslage

Nach dem Gesetz fallen Fundtiere unter die Rubrik „Fundsachen“. Traurig, aber wahr. Somit ist die Gemeinde, oft das Ordnungsamt mit dem Fundbüro, wo der „Fund“ gemacht wurde zuständig. Doch Achtung: Viele Gemeinden unterscheiden zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren. Fundtiere sind meistens diejenigen, die Anzeichen eines Besitzers haben, beispielsweise Halsband, Tätowierung oder Transponder. Die Gemeinden fühlen sich nur für diese Tiere zuständig, wohingegen „herrenlose“ Tiere, worunter alle Wildtiere zählen, nicht unter die Pflichten der Gemeinden fallen.

Eine klare Trennung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren ist meistens schwierig. Tätowierungen und Transponder können nur nachgewiesen werden, wenn das Tier schon aufgenommen wurde. Auch kann man ein ausgesetztes Tier schwer als herrenlos deklarieren, wenn es eine Tätowierung hat. Übrigens ist das Aussetzen von Tieren eine Straftat.

Fundtiere dürfen nicht einfach behalten werden. Wenn man den Besitzer sehr schnell und leicht selbst ausfindig machen kann, beispielsweise über ein Haustierregister, dann sollte man das machen. Wenn es nicht möglich ist, muss der Fund der Gemeinde gemeldet werden. Ansonsten macht man sich wegen Diebstahl straffällig. Erst 6 Monate nach dem Fund erlöschen die Besitzansprüche des bisherigen Besitzers und sie können an eine andere Person übergehen.

Fundhunde

Wenn sie einen freilaufenden Hund sehen, aber von dessen Besitzer nichts, dann sollten sie den Hund eine Weile beobachten. Wenn sie den Eindruck haben, dass der Hund aggressiv sein könnte, dann muss die Polizei verständigt werden. Wenn der Hund einen friedlichen Eindruck macht, versuchen sie sich ihm langsam zu nähern.

Am einfachsten ist es, wenn der Hund ein Halsband mit einer Marke trägt. Wenn es eine Steuermarke ist, kann die Gemeinde den Besitzer ausfindig machen. Wenn es die Marke eines Haustierregisters wie Tasso oder Findefix ist, rufen sie die auf der Marke angegebene Nummer an und der Besitzer wird informiert.

Wenn der Hund keine Marke oder sonstiges Identifikationskennzeichen trägt, wenden sie sich an die Gemeinde. Wenn sie wissen, dass es für die Region ein Tierheim gibt, können sie sich auch dort hinwenden.

Fundkatzen

Bei Katzen besteht oft das Problem, dass es schwer zu erkennen ist, wann sie Hilfe benötigen. Wenn eine Katze ihnen auf der Straße begegnet und ihnen nachläuft, bedeutet das noch lange nicht, dass sie Hilfe benötigt. Vielleicht ist sie nur sehr zutraulich und ihr ist langweilig.

Wenn ihnen eine Katze begegnet, die eindeutig krank ist, sehr abgemagert oder ungepflegtes Fell hat, dann muss versucht werden, das Zuhause der Katze ausfindig zu machen. Fragen sie Nachbarn oder Passanten, ob sie die Katze kennen. Oft erhält man nützliche Informationen darüber, ob die Katze ein Zuhause in der Nähe hat.

Wenn die Katze nicht in der Gegend zuhause ist, dann muss festgestellt werden, wem sie gehört. Die Kennzeichnung von Katzen kann mit einer Tätowierung in der Ohrinnenseite oder mit einem Transponder erfolgen. Wenn die Katze tätowiert ist, rufen sie bei einem Haustierregister wie Tasso oder Findefix an und geben die Daten durch. Wenn das Tier registriert ist, wird der Besitzer über ihren Fund informiert. Wenn keine Tätowierung vorhanden ist, muss das Vorhanden sein eines Transponders geprüft werden. Dazu ist ein spezielles Lesegerät notwendig, das jedes Tierheim, jeder Tierarzt und die Polizei haben. Mithilfe der Transpondernummer kann dann wie mit der Tätowierung versucht werden, den Besitzer über die Haustierregister ausfindig zu machen.

Wenn weder eine Tätowierung noch ein Transponder die Katze kennzeichnen oder keine Registrierung bei einem Haustierregister vorliegt, wenden sie sich an die Gemeinde. Wenn sie wissen, dass es für die Region ein Tierheim gibt, können sie sich auch dort hinwenden.

Wenn die gefundene Katze weiblich ist und geschwollene Zitzen hat, darf sie nicht einfach vom Fundort entfernt werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie einen Wurf Kätzchen säugt, die ohne die Mutter nicht überleben würden. In so einem Fall muss der Mutter mit allen Jungen gemeinsam geholfen werden.

Hautierregister:

Findefix www.findefix.com
tel: 0228-60 49 635

Tasso www.tasso.net
tel: 06190-93 73 00

Zuständige Behörden in der Region:

Fundbüro Löffingen
Rathausplatz 1, 79843 Löffingen, tel: 07654-802 32

Fundbüro Friedenweiler
Hauptstraße 24, 79877 Friedenweiler, tel: 07654-911 910

Fundbüro Bonndorf
Martinstraße 8, 79848 Bonndorf, tel: 07703-93 800